FAQ zum Masterstudium
Seiteninhalt
- Wie ist der Studienaufbau im Master?
- Was umfasst ein Vollzeitstudium?
- Kann ich Teilzeit studieren?
- Muss ich mich 1:1 an das Curriculum halten?
- Kann das Studium unterbrochen werden (Beurlaubung)?
- Gibt es eine Studienzeitbegrenzung?
- Muss ich im Master einen Studienschwerpunkt auswählen?
- Kann ich mich in einem Studienschwerpunkt einschreiben, um z.B. überall nur den klinischen Modulen zugeteilt zu werden?
- Ich bin neu zum Master zugelassen worden. Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung zu spät erhalten habe und deshalb keine Anfragemodule buchen konnte?
- Zu welchem Zeitpunkt ist es sinnvoll, die erteilten Auflagen zu absolvieren?
- Kann ich auch schon im ersten Semester das Modul «Fortgeschrittene Methoden» absolvieren?
- Wie viele Module vom «Gästekolloquium» muss ich absolvieren?
- Darf ich zweimal das «Gästekolloquium» desselben Schwerpunkts besuchen?
- Wann kann ich das «Praktikum» machen? Im Mustercurriculum ist es nur bei Semester 1 und 2 vermerkt.
- Ich habe das Bachelorstudium nicht an der UZH absolviert. Können Arbeitserfahrung/Praktikumsstunden aus meinem Bachelorstudium an das UZH-Mastermodul «Praktikum» angerechnet werden?
- Ich kann bei der Modulbuchung das «Praktikum» nicht buchen, können Sie mir helfen?
- Was muss ich alles bestanden haben, um die «Masterprüfung» buchen zu können?
- Wie und wann kann ich mich für den Abschluss anmelden?
- Wer ist an der UZH wofür zuständig?
Wie ist der Studienaufbau im Master?
Das Masterstudium kann im Herbst- oder Frühjahrssemester begonnen werden und dauert mindestens vier Semester. Für Studierende mit Studienbeginn im Herbstsemester wird empfohlen, im ersten Semester die drei Pflichtmodule «Statistics 3», «Psychologische Diagnostik» und «Gesundheitspsychologie» zu absolvieren. Diese Module sind Voraussetzung für die Buchung von Modulen aus der Modulgruppe «Abschluss» und damit für den Beginn der Masterarbeit.
Das Masterstudium ist insgesamt flexibel strukturiert und bietet in den meisten Modulgruppen vielfältige Wahlmöglichkeiten.
Informationen zum Master Mono-Studienprogramm Psychologie finden Sie auf unserer Webseite.
Was umfasst ein Vollzeitstudium?
Für den Erwerb des konsekutiven, berufsqualifizierenden «Master of Science UZH in Psychologie» sind 120 ECTS Credits erforderlich.
Die durchschnittlich geplante Arbeitsleistung für ein Semester Vollzeitstudium (einschliesslich der vorlesungsfreien Zeit) beträgt 30 ECTS Credits. Das bedeutet, dass das Masterstudium im Vollzeitstudium nach Regelstudienzeit vier Semester dauert.
Kann ich Teilzeit studieren?
Die UZH bietet von der Struktur her nur Vollzeitstudiengänge an, aber man kann bei entsprechender Planung und Studienzeitverlängerung selbständig ein Teilzeitstudium daraus machen.
Muss ich mich 1:1 an das Curriculum halten?
Das Mustercurriculum dient als eine Orientierungshilfe und Empfehlung, wie das Studium sinnvoll strukturiert werden kann. Es zeigt, in welchem Semester welche Module typischerweise belegt werden.
Kann das Studium unterbrochen werden (Beurlaubung)?
Ja, eine offizielle Beurlaubung ist möglich. Während eines beurlaubten Semesters an der UZH ist es nicht erlaubt Module zu buchen, ECTS Credits zu erwerben und sich für den Abschluss des Studiums anzumelden. Für detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren, siehe bitte die entsprechende Webseite der UZH.
Gibt es eine Studienzeitbegrenzung?
Gemäss Rahmenverordnung (RVO PhF) ist mit dem HS 22 eine Studienzeitbeschränkung auf 12 Semester im Masterstudium an der UZH eingeführt worden, wobei danach aber kein Verbot der Studienfortführung besteht, sondern ab dem 13. Semester die doppelten Studiengebühren anfallen.
Muss ich im Master einen Studienschwerpunkt auswählen?
Es existiert keine Schwerpunktbindung. Die Studierenden können ihre Module entweder ihren persönlichen Interessen entsprechend aus allen drei Vertiefungsrichtungen zusammenstellen oder alle Module in derselben Vertiefungsrichtung absolvieren.
Kann ich mich in einem Studienschwerpunkt einschreiben, um z.B. überall nur den klinischen Modulen zugeteilt zu werden?
Nein, das ist so nicht möglich. Das Psychologische Institut stellt genügend Plätze für alle Studierenden zur Verfügung, dies i.d.R. in mehreren Parallelseminaren des gleichen Wahlmoduls. Plätze in bestimmten Seminaren können jedoch nicht garantiert werden, da jedes Seminar platzbegrenzt mit max. 30 Teilnehmern durchgeführt wird. Studierende müssen damit rechnen, hinsichtlich Termin und Inhalt nicht ihr Wunsch-Seminar belegen zu können, sondern ein anderes Parallel-Seminar zu buchen. Siehe Webseite zur Modulbuchung für weitere Informationen.
Ich bin neu zum Master zugelassen worden. Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung zu spät erhalten habe und deshalb keine Anfragemodule buchen konnte?
Leider können Sie nur warten, bis die Semestergebühren von der Kanzlei verbucht wurden und Sie für die Modulbuchungen freigeschaltet werden. Das Psychologische Institut ist nicht befugt, die Modulbuchungen während Ihrer Sperrung an Ihrer Stelle zu übernehmen. Die Buchungs- und Stornofristen sind für alle Studierenden verbindlich (RVO PhF §20). Weitere Informationen und FAQ finden Sie auf unserer Webseite.
Zu welchem Zeitpunkt ist es sinnvoll, die erteilten Auflagen zu absolvieren?
Aus inhaltlichen Gründen empfiehlt die Studienprogrammkoordination Psychologie, die Auflagen zu Beginn des Masterstudiums einzuplanen. Es handelt sich dabei um reguläre Module aus dem Bachelor-Major-Studienprogramm Psychologie der UZH; einige der Module werden nur im Herbstsemester, andere nur im Frühjahrssemester angeboten. Zudem gibt es zweisemestrige Module mit Start im Herbstsemester. Dies sollten Sie bei Ihrer Studienplanung berücksichtigen.
Kann ich auch schon im ersten Semester das Modul «Fortgeschrittene Methoden» absolvieren?
Grundsätzlich ja. Die Studienprogrammkoordination Psychologie empfiehlt aber, zuerst die Pflichtmodule «Einstieg Master» zu absolvieren bzw. von dieser Modulgruppe zumindest das Modul «Statistics 3».
In der Modulgruppe Fortgeschrittene Methoden werden spezifische fortgeschrittene Erhebungs- und Auswertungsmethoden behandelt. Das Modul kann entweder als methodische Unterstützung zur Masterarbeit oder aber auch unabhängig von der Masterarbeit nach Interesse gewählt werden.
Wie viele Module vom «Gästekolloquium» muss ich absolvieren?
In der Modulgruppe «Forschungs- und Berufspraxis» sind zwei Gästekolloquien nach Wahl, unabhängig vom gewählten Studienschwerpunkt, zu absolvieren.
Darf ich zweimal das «Gästekolloquium» desselben Schwerpunkts besuchen?
Ja, Studierende dürfen auch zweimal das Modul «Gästekolloquium» desselben Schwerpunkts – z.B. zweimal HEA – absolvieren, dies dann in zwei unterschiedlichen Semestern.
Wann kann ich das «Praktikum» machen? Im Mustercurriculum ist es nur bei Semester 1 und 2 vermerkt.
Ich habe das Bachelorstudium nicht an der UZH absolviert. Können Arbeitserfahrung/Praktikumsstunden aus meinem Bachelorstudium an das UZH-Mastermodul «Praktikum» angerechnet werden?
Nein. Damit Praktikumsstunden angerechnet werden können, müssen Sie während des Zeitraums des Praktikums an der UZH im Studienprogramm Psychologie immatrikuliert sein.
Ich kann bei der Modulbuchung das «Praktikum» nicht buchen, können Sie mir helfen?
Das Modul Praktikum (16 ECTS Credits) kann nicht selbständig über die Online-Modulbuchung gebucht werden. Die Verbuchung wird nach Einreichung der Praktikumsunterlagen (Bericht und Zeugnis) und Eintrag in das Praktikumsarchiv von der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie veranlasst.
Was muss ich alles bestanden haben, um die «Masterprüfung» buchen zu können?
Voraussetzungen für die Buchung der Masterprüfung sind das erfolgreiche Absolvieren der Module «200-901 Masterarbeitsgruppe 1» und «200-902 Forschungskolloquium 1». Zudem muss das Modul «200-MA Masterarbeit» zeitgleich gebucht werden oder in einem vorhergehenden Semester gebucht worden sein.
Wie und wann kann ich mich für den Abschluss anmelden?
Sobald Sie alle Bestehensvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich über die App «Studienfortschritt und -abschluss» für den Abschluss anmelden. Die Fristen und das genaue Vorgehen finden Sie auf der Webseite hier beschrieben.
Achtung: Die Anmeldung zum Abschluss gilt nicht als Exmatrikulation. Letztere nehmen Sie separat über das Studierendenportal vor.
Wer ist an der UZH wofür zuständig?
Informationsstand: 31. März 2026