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Psychologisches Institut

Absenz bei Prüfungen zu Vorlesungen im Bachelor- und Masterstudium

Mit der Buchung eines Moduls verpflichten sich die Studierenden dazu, das Modul zu besuchen und den zugehörigen Leistungsnachweis (z.B. die Prüfung) zu absolvieren. Bleiben sie der Prüfung fern, gilt das Modul als «nicht bestanden» und wird im Leistungsausweis entsprechend ausgewiesen.

Studierende, die an einer Prüfung aufgrund von Krankheit oder wegen eines anderen zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Verhinderungsgrunds nicht teilnehmen können bzw. konnten, haben die Möglichkeit, sich von dieser Prüfung abzumelden. In diesen Fällen wird die Modulbuchung annulliert.

Zur Annullierung von Modulbuchungen bzw. Abmeldung von Leistungsnachweisen (z.B. Prüfungen) siehe Annullierung von Modulen.


Informationsstand: 1. Juli 2016