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Psychologisches Institut

Annullierung von Modulbuchungen

Mit der Buchung eines Moduls verpflichten sich die Studierenden dazu, das Modul zu besuchen und den zugehörigen Leistungsnachweis (z.B. die Prüfung) zu absolvieren. Die Stornierung von gebuchten Modulen ist nur innerhalb der offiziellen Buchungs- bzw. Stornierungsfristen der Philosophischen Fakultät möglich. Wird ein Leistungsnachweis nicht angetreten, gilt das Modul als «nicht bestanden» und wird im Leistungsausweis entsprechend ausgewiesen.


Annullierung von Modulbuchungen / Abmeldung von Leistungsnachweisen

Studierende, die einen Leistungsnachweis (z.B. eine Prüfung) aufgrund von Krankheit oder wegen eines anderen zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Verhinderungsgrunds nicht absolvieren können bzw. konnten, haben die Möglichkeit, sich von diesem Leistungsnachweis abzumelden. In diesen Fällen wird die Modulbuchung annulliert.

Zur Abmeldung von einem Leistungsnachweis bzw. zur Annullierung einer Modulbuchung müssen Studierende gemäss § 25 der aktuell gültigen «Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich» (RVO) unverzüglich ein schriftliches Abmeldungsgesuch stellen. Dieses ist in jedem Fall bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises mit den entsprechenden Belegen (z.B. Arztzeugnis) bei den Prüfungsbeauftragten des Psychologischen Instituts einzureichen.

Abmeldungsgesuch des Psychologischen Instituts (Formular)

Wenn das Abmeldungsgesuch gutgeheissen wird, wird das Modul annulliert, und die/der Studierende kann das Modul ohne (weiteren) Fehlversuch im nächstmöglichen Semester erneut buchen.

Hinweis: Bei länger anhaltender Krankheit/Verhinderung (ab 6 Wochen) während der Vorlesungszeit kontaktieren Sie uns in jedem Fall direkt über die E-Mail-Adresse stornierungen@psychologie.uzh.ch.


Informationsstand: 18. August 2019