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Anerkennungsvereinbarung (AV)

Studienleistungen in Psychologie, die während eines Austauschsemesters an einer anderen Universität erbracht werden, können unter Umständen an das Psychologiestudium an der UZH anerkannt werden. Die Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen wird nach den Richtlinien der Philosophischen Fakultät vorgenommen. Die inhaltliche Prüfung und Genehmigung der Anerkennung erfolgt durch die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing.

Hinweis: In der Regel können nicht alle im Austausch absolvierten Studienleistungen anerkannt werden. Die Anrechenbarkeit der Module sollte deshalb nicht Ihr erstes Kriterium für die Modulwahl sein: Wählen Sie Ihre Module in erster Linie aus Interesse an den Inhalten. Nicht jedes im Studienaustausch absolvierte Modul muss anerkennbar sein! 

Möchten Studierende sichergehen, dass ihre extern absolvierten Module ans Psychologiestudium an der UZH anerkannt werden können, müssen sie vor dem Austauschsemester mit der Koordination BSc-/MSc-Studiengang, Bereich Outgoing, des Psychologischen Instituts eine Anerkennungsvereinbarung (AV) verfassen. Liegt bei Antritt des Austausches noch keine AV vor, können die extern erbrachten Module in der Regel nicht anerkannt werden.

Weitere Informationen über die Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät unter Anerkennung von Studienleistungen.

Die einzelnen Schritte des Vorgehens für die Anerkennung von Studienleistungenwerden im Folgenden erläutert.

Schritt 1: Studienplan zusammenstellen

Informieren Sie sich im Vorlesungs- bzw. Modulverzeichnis der Partneruniversität darüber, welche Module Sie während Ihres Austauschs absolvieren können und wollen. Stellen Sie sich einen Studienplan für das Austauschsemester zusammen. Sie müssen an der Partneruniversität rund 15 ECTS Credits absolvieren, die an Ihr UZH-Studium anerkennbar sind.

Hinweis: Bereits bei der Wahl der Partneruniversität sollten Sie sich genau über das  Modulangebot der jeweiligen Institutionen informieren. Fragen zur Anerkennung von Modulen können schon während der Zielortwahl bei der Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing gestellt werden.

Schritt 2: Anerkennungsvereinbarung (AV) verfassen und festlegen

Melden Sie sich bezüglich der Anerkennungsvereinbarung (AV) bei der Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular. Schicken Sie bitte eine Auflistung der geplanten externen Module mit konkreten Anerkennungsvorschlägen inkl. dem Link (für jedes Modul) zum Vorlesungsverzeichnis der Partneruniversität. Wenn die Module anerkennbar sind und gebucht wurden, wird die AV auf Anfrage (i.d.R. elektronisch, d.h. im bilateralen E-Mailverkehr) durch die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie erstellt. Die AV kann während des Austauschsemesters noch angepasst werden (siehe Schritt 3).

Achtung: Für das Psychologiestudium an der UZH können ausschliesslich stufengerechte Module aus dem Angebot eines Studienprogrammes der Psychologie anerkannt werden. Module aus dem Angebot anderer Studienprogramme (z.B. der Biologie oder der Wirtschaftswissenschaften) mit Inhalten aus der Psychologie können nicht anerkannt werden.

Schritt 3: Änderungen in der AV (optional)

Während des Auslandsaufenthalts können – falls nötig – noch Korrekturen in der AV beantragt werden. Schicken Sie Ihren Antrag per E-Mail an die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing. Der Antrag wird daraufhin geprüft, bestätigt (sofern in Ordnung) und von beiden Seiten unterzeichnet.


Schritt 4: Abschluss der AV und Anerkennung

Nach Abschluss des Austauschs schicken Sie das «Transcript of Records» von der Partneruniversität an die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing, damit diese die Anerkennung Ihrer extern erbrachten Studienleistungen abschliessen kann. Ohne Rückmeldung Ihrerseits werden alle (vereinbarten und bestandenen) Studienleistungen anerkannt. Im Anschluss wird die Verbuchung der extern absolvierten Studienleistungen durch das Studiendekanat vorgenommen.


Informationsstand: 25. September 2024