Spezifische Regelungen betreffend Datenerhebung im Zusammenhang mit Covid-19
- Die Termine werden so vereinbart,
- dass zwischen den Testungen genügend Zeit ist, um den Testraum zu lüften und um die Computertastatur, Computer-Maus und andere berührte Gegenstände und Instrumente zu desinfizieren.
- dass zwischen den Terminen 15 Min. Zeitpuffer bestehen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
- dass in den Testräumen, sowie im Warteareal die Mindestabstände von 2 Metern zwischen Versuchspersonen und Testleiter/innen eingehalten werden können.
- Für Testleiter/innen gelten:
- die Durchführung eines Covid-Selbsttest am selbigen Morgen vor der Testung.
- das Tragen von Atemschutzmasken.
- das Ausgeben von Atemschutzmasken an die Probanden und diese bei Bedarf an das korrekte Tragen der Masken zu erinnern.
- Desinfizieren der Hände bei Betreten des Testraums.
- Desinfizieren der Computertastatur und anderer berührter Instrumente oder Gegenstände zwischen den Testungen.
- Aufsicht über die Entsorgung der Atemschutzmasken der Probanden in geschlossene Abfallkörbe.
- Einhalt und Aufsicht über die notwendigen Mindestabstände von 2 Metern zwischen den Probanden und Testleitern/innen.