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Schritt 4: Anrechnung externer Leistungen (optional bei Bewerbungen von externen Studierenden für ein Bachelor- oder Masterstudium an der UZH)

Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können angehende Bachelorstudierende bzw. Masterstudierende, die bereits an einer anderen Universität Psychologie studiert haben, ein Gesuch um Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen beim Psychologischen Institut einreichen.

Ans Bachelorstudium anrechenbare externe Leistungen

Potentiell anrechenbar sind nur Leistungen, die im Rahmen eines universitären Bachelorstudiums in Psychologie erbracht wurden, z.B. bei einem Universitätswechsel während des Bachelorstudiums.

Für Bachelorstudierende, die bereits Bachelor-Psychologiemodule an einer Universität im Ausland absolviert haben, gilt zudem: Grundsätzlich können nur externe Studienleistungen, die Modulen des Studienabschnitts drittes bis sechstes Semester des Bachelorstudiums an der UZH entsprechen, angerechnet werden. Module des ersten Studienjahres (Propädeutikum) müssen in jedem Fall an der UZH absolviert werden. Eine Überprüfung der Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen erfolgt erst nach erfolgreich absolviertem Propädeutikum des Bachelorstudiums an der UZH, d.h. frühestens nach dem 2. Studiensemester.
Zum Aufbau des Studiums an der UZH siehe Bachelorstudium.

Ans Masterstudium anrechenbare externe Leistungen

Potentiell anrechenbar sind nur Leistungen, die im Rahmen eines universitären Masterstudiums in Psychologie erbracht wurden (keine ECTS Credits aus einem Bachelorstudium!) – z.B. bereits absolvierte Mastermodule bei einem Universitätswechsel während des Masterstudiums.

Die Module der Modulgruppe «Einstieg Masterstudium» sind in jedem Fall an der UZH zu absolvieren. Sie können nicht durch extern absolvierte Studienleistungen substituiert werden.
Zum Aufbau des Studiums an der UZH siehe Masterstudium.

Vorgehen zur Anrechnung externer Leistungen

Die Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen wird nach den Richtlinien der Philosophischen Fakultät vorgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät unter Anerkennung von Studienleistungen.

Die inhaltliche Prüfung und Genehmigung der Anrechnung erfolgt durch die Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie, Bereich Zulassungen/Auflagen.

Zur Anrechnung externer Studienleistungen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Den Leistungsausweis («Transcript of Records») im Original, auf dem die anzurechnenden Studienleistungen verbucht sind,
  • ggf. eine beglaubigte Übersetzung des «Transcript of Records» (sofern nicht auf deutsch, französisch, italienisch oder englisch verfasst),
  • die Kontaktangaben einer Ansprechperson der vorherigen Universität, bei der die Korrektheit der Angaben überprüft werden kann, sowie
  • zu jedem extern erbrachten Modul, welches Sie angerechnet haben möchten, eine von der betreffenden Universität bzw. Fachhochschule beglaubigte Modulbeschreibung.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kontaktieren Sie die Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme, Bereich Zulassung/Auflagen per Kontaktformular, um einen Termin für die Besprechung einer Anrechnung zu vereinbaren. Zu diesem Termin bringen Sie bitte unbedingt alle oben aufgelisteten Unterlagen mit. Falls Leistungen als anrechenbar beurteilt werden, so wird die Koordination BSc-/MSc- Studienprogramme, Bereich Zulassung/Auflagen mit Ihnen eine Anerkennungsvereinbarung schliessen.


Informationsstand: 16. September 2025