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Versuchspersonenstunden im Bachelorstudium

Zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls «Experimentalpsychologisches Praktikum» im 4. Semester gemäss Mustercurriculum des Bachelorstudiums ist es als Teil des Portfolio-Leistungsnachweises auch erforderlich, insgesamt 20 Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) nachzuweisen. Das heisst, die Studierenden müssen während mindestens 20 Stunden selbst als Versuchspersonen an Forschungsstudien des Psychologischen Instituts (UZH) teilgenommen haben.

Mit dem Erwerb der Vpn-Stunden erhalten die Studierenden einen Einblick in die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und in die aktuellen Forschungsprojekte des Psychologischen Instituts.

Hinweis: Die Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie empfiehlt allen Studierenden dringend, bereits während des Propädeutikums im ersten Studienjahr mit dem Erwerb der Vpn-Stunden zu beginnen, damit nicht alle 20 Stunden unter Zeitdruck innerhalb eines Semesters eingeholt werden müssen.


Erwerb von Versuchspersonenstunden

Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) können sowohl vor dem Besuch des Moduls «Experimentalpsychologisches Praktikum» (ExPra) durch die Teilnahme an wissenschaftlichen Studien des Psychologischen Instituts als auch während des Absolvieren des ExPra durch die Teilnahme an Experimenten anderer ExPra-Gruppen (nicht innerhalb der eigenen ExPra-Veranstaltung!) erworben werden. 

Für die Teilnahme während 1 Zeitstunde erhalten Studierende 1 Vpn-Stunde. Die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Studie kann unterschiedlich lange dauern, sodass pro Studie eine halbe bis mehrere Vpn-Stunden vergeben werden. Um die geforderten 20 Stunden zu erwerben, müssen Studierende i.d.R. an mehreren Studien teilnehmen.

Sie finden Teilnahmemöglichkeiten für Experimente und Versuche am Psychologischen Institut und deren Forschungskooperationen über die Mailingliste vom Fachverein Psychologie, über die Anschlagswände (oder teilweise auch Webseiten) unserer Professuren im Psychologischen Institut (Gebäude BIN), in der Eingangshalle der BIN bei den Liften oder an der Litfass-Säule vor der Bibliothek, über den PSYCH-Pool (früher «Probandenserver»), und allenfalls auch via UZH Marktplatz. Falls eine Studie für Sie passend ist, aber ein Entgelt vorsieht, können Sie sich dort melden und anstatt des Entgelts die entsprechende Zeitgutschrift als Vpn-Stunden erbitten. 

Nachweis der Versuchspersonenstunden

Für die geleisteten Vpn-Stunden stellen die Professuren des Psychologischen Instituts Studienteilnahmebestätigungen aus. Korrekte Studienteilnahmebestätigungen enthalten Folgendes:
- Vor- und Nachname sowie die Matrikelnummer des/der Studierenden
- die Kontaktdaten einer Ansprechperson des Psychologischen Instituts, welche die Echtheit der Studie bezeugen kann
- die (elektronische) Unterschrift der Studienleitung bzw. der Ansprechperson der Studie

Der Nachweis über die 20 Vpn-Stunden in Form von Studienteilnahmebestätigungen muss spätestens bis zum Veranstaltungsende des Moduls «Experimentalpsychologisches Praktikum» bei der/dem jeweiligen Dozierenden abgegeben werden


Informationsstand: 05. Mai 2026