Versuchspersonenstunden im Bachelorstudium

Zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls «Experimentalpsychologisches Praktikum» im 4. Semester gemäss Mustercurriculum des Bachelorstudiums müssen neben dem regulären Leistungsnachweis insgesamt 20 Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) nachgewiesen werden. Die Studierenden müssen während mindestens 20 Stunden selbst als Versuchspersonen an Forschungsstudien des Psychologischen Instituts teilgenommen haben.

Mit dem Erwerb der Vpn-Stunden erhalten die Studierenden einen Einblick in die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und in die aktuellen Forschungsprojekte des Psychologischen Instituts.

Hinweis: Die Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie empfiehlt allen Studierenden dringend, mit dem Erwerb der Vpn-Stunden bereits während des Propädeutikums im ersten Studienjahr zu beginnen, damit nicht alle 20 Stunden unter Zeitdruck innerhalb eines Semesters eingeholt werden müssen.


Erwerb von Versuchspersonenstunden

Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) ergeben sich aus der Teilnahme an wissenschaftlichen Studien des Psychologischen Instituts. Für die Teilnahme während 1 Zeitstunde erhalten Studierende 1 Vpn-Stunde.
Die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Studie kann unterschiedlich lange dauern, sodass pro Studie eine halbe bis mehrere Vpn-Stunden vergeben werden. Um die geforderten 20 Stunden zu erwerben, müssen Studierende i.d.R. an mehreren Studien teilnehmen.

Zum Erwerb der Vpn-Stunden können sich die Studierenden beim Probandenserver des Psychologischen Instituts anmelden, über den die meisten Studien des Instituts ausgeschrieben werden. Bei vielen Studien werden zur Vergütung der Teilnahme entweder Vpn-Stunden oder eine finanzielle Aufwandsentschädigung angeboten.


Nachweis der Versuchspersonenstunden

Für die geleisteten Vpn-Stunden stellen die Lehrstühle des Psychologischen Instituts Studienteilnahmebestätigungen aus. Korrekte Studienteilnahmebestätigungen enthalten die Kontaktdaten einer Ansprechperson des Psychologischen Instituts sowie die (elektronische) Unterschrift der Studienleitung bzw. der Ansprechperson.

Der Nachweis über die 20 Vpn-Stunden in Form von Studienteilnahmebestätigungen muss bis Veranstaltungsende im Modul «Experimentalpsychologisches Praktikum» bei der/dem jeweiligen Dozierenden abgegeben werden.

Hinweis: Bis FS 16 wurden zum Nachweis für Vpn-Stunden auch sogenannte «Studienteilnahmekarten» verwendet. Diese haben bis und mit FS 22 weiterhin Gültigkeit.


Informationsstand: 18. August 2019