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Psychologisches Institut

FAQs


Kann ich mein Praktikum schon vor Beginn des Masterstudiums absolvieren?

Ja, das ist möglich:

  1. Das Praktikum kann bereits in der vorlesungsfreien Zeit vor dem ersten Mastersemester (ab 1. Juli bzw. 1. Januar) absolviert werden.
  2. Haben Sie im Bachelorstudiengang (Major und Minor) gemäss ihrer Leistungsübersicht mindestens 120 ECTS Credits erworben, können Sie im folgenden Semester das Praktikum in den Bachelor "vorziehen". Siehe Sonderfall: Vorgezogenes Praktikum.

Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Praktikumsdauer im Studiengang Psychologie an der UZH eingeschrieben sein müssen. Praktikumsstunden, die bspw. während eines Urlaubssemesters oder während einer Exmatrikulation abgeleistet wurden, können nicht angerechnet werden.


Muss das Praktikum durchgängig an einer Praktikumsstelle absolviert werden?

Nein, das Praktikum kann durchgehend bei einer Institution oder auf mehrere Teilpraktika bei verschiedenen Institutionen aufgeteilt absolviert werden. Für jedes Teilpraktikum ist ein Praktikumsantrag zu stellen und ein Praktikumszeugnis mit der Summe der geleisteten Praktikumsstunden sowie ein Praktikumsbericht einzureichen (siehe Anerkennung des Praktikums).


Kann ein Praktikum auch in Teilzeit absolviert werden?

Ja, die 500 Stunden Praktikum können auch als Teilzeitpraktikum durchgeführt werden. Der prozentuale Beschäftigungsgrad kann individuell mit der Praktikumsinstitution vereinbart werden.


Kann ich ein Teilzeitpraktikum während des Semesters – parallel zum Studium – absolvieren?

Grundsätzlich ja, insbesondere wenn es sich um ein Teilzeitpraktikum auf Stundenbasis handelt. Dabei ist aber zu bedenken, dass je nach Stundenumfang pro Woche kein Vollzeitstudium mehr möglich ist. Bei einem Teilzeitpraktikum mit fixen Arbeitstagen kann es unter Umständen zu terminlichen Überschneidungen mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen kommen.


Kann ich ein Vollzeitpraktikum während der Vorlesungszeit absolvieren?

Es ist besonders günstig, das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Häufig ist dies jedoch nicht möglich. Viele Praktikumsinstitutionen bieten Praktika während der Vorlesungszeit an. In diesem Fall wägen Sie bitte individuell ab, ob Sie neben dem Praktikum noch Module buchen möchten (nur Vorlesungen und ggf. Blockseminare möglich!). Beachten Sie, dass Sie während des Praktikums immatrikuliert bleiben müssen, auch wenn Sie keine Module absolvieren.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, neben dem Vollzeitpraktikum eine oder zwei Vorlesungen zu absolvieren, damit sich das Studium nicht verlängert. Dies gilt insbesondere für die Module der Modulgruppe «Einstieg Masterstudium». Schauen Sie nach, ob zu den betreffenden Vorlesungen Podcasts angeboten werden. Informationen dazu erhalten Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Semesterbegleitende Seminare können nicht parallel zu einem Vollzeitpraktikum absolviert werden, da ein Teil des Leistungsnachweises aus aktiver Mitarbeit besteht, was regelmässige Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen voraussetzt.

Achtung: Das Absolvieren von Modulen während eines Vollzeitpraktikums ist mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden.


Ich habe vergessen, den Praktikumsantrag fristgerecht einzureichen. Was kann ich tun?

Der Praktikumsantrag muss bis spätestens einen Monat vor Antritt des Praktikums eingereicht werden (siehe Anerkennung des Praktikums). Wurde diese Frist verpasst, kann der Antrag notfalls auch nachgereicht werden. Bei verspätetem Eingang des Praktikumsantrags gehen Sie jedoch das Risiko ein, dass Ihr bereits begonnenes Praktikum den Anforderungskriterien nicht standhält und deshalb abgelehnt wird.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage kann bis zu vier Wochen dauern.


Muss ich bei mehreren Praktika jedes Praktikum ins Praktikumsarchiv eintragen?

Ja, jedes Praktikum, dass Sie anrechnen lassen wollen, müssen Sie auch ins Praktikumsarchiv eintragen.


Kann ich auch ein Praktikum ins Praktikumsarchiv eintragen, das ich nicht als Pflichtpraktikum absolviert habe?

Ja, Sie können jedes Praktikum eintragen, das Sie absolviert und in dem Sie für den Fachbereich Psychologie relevante Tätigkeiten ausgeübt haben.


Wenn ich den Praktikumsantrag bereits per Post eingereicht habe, muss ich das Praktikum trotzdem ins Praktikumsarchiv eintragen?

Ja, auch wenn Sie das Praktikum noch nicht abgeschlossen haben, müssen Sie ab HS 17 für den Leistungsnachweis einen Eintrag ins Praktikumsarchiv machen.


Ich habe einen Eintrag gemacht, dieser erscheint aber nicht im Praktikumsarchiv.

Die Einträge werden periodisch überprüft und durch das Psychologische Institut freigeschaltet.


Informationsstand: 24. Februar 2023