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Selbständiges Durchführen von universitärer Lehre, vollumfängliche Betreuung von universitären Bachelor- und Masterarbeiten
6 ECTS für 2 Semesterwochenstunden (SWS) Lehre
Angerechnet werden nur Lehrleistungen für welche ein Lehrauftrag existiert, der zusammen mit einem Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis einzureichen ist. Bei Lehrveranstaltungen in Kooperation mit anderen Dozierenden erfolgt eine anteilige (Gleichverteilung, 3 Dozierende erhalten je ein Drittel, 2 die Hälfte etc. unabhängig von der tatsächlichen Verteilung) Anrechnung.