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Ab HS 19 gilt für alle Studierenden der Philosophischen Fakultät die neue «Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 27. August 2018)» (RVO 19) und die neue «Studienordnung der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät (vom 28. September 2018)» (StO HS 19). Die StO HS 19 besteht aus einem allgemeinen Teil, der für alle Studienprogramme der Philosophischen Fakultät gilt und den Anhängen. Die Anhänge regeln die sog. programmspezifischen Aspekte, enthalten also den Teil der StO HS 19, der die Psychologieprogramme regelt.
Alle neuen Reglemente finden Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen der Philosophischen Fakultät.
Die Inhalte der Curricula aller Psychologieprogramme bleiben auch in der neuen StO HS 19 gleich. Alle Änderungen in den Psychologieprogrammen sind formaler Natur. So werden bspw. Modulnummern und teilweise auch -titel neu vergeben oder das Angebotssemester kann variieren. |
Die RVO 19 (§ 59, Abs. 2) regelt, dass allen Studierenden, die vor HS 19 ein Modul einmal erfolglos absolviert haben, dieser Fehlversuch erlassen wird. Es werden also keine einmaligen Fehlversuche in die neue StO HS 19 übernommen. Im Gegensatz dazu werden jedoch Fachsperren (aufgrund eines zweimaligen Fehlversuchs eines Pflichtmoduls) in die neue StO HS 19 übertragen.
Hier finden Sie die Curricula sowie die zugehörigen Äquivalenztabellen zu Ihrem Studienprogramm:
Informationsstand: 26. Februar 2019