Psychologisches Institut

 

Immatrikulation



Wer muss sich wie und wo immatrikulieren?

Für die Zulassung zur Universität und die Immatrikulation für Studierende mit Schweizer Ausweisen ist die «Kanzlei» (Erdgeschoss E 7) der Universität Zürich, Rämistr. 71, 8006 Zürich, zuständig.

Für Studierende mit ausländischen Ausweisen ist die «Zulassungsstelle für Studierende mit ausländischer Vorbildung» (1. Stock F 107) der Universität Zürich, Rämistr. 71, 8006 Zürich, verantwortlich.

Anmeldungen zur Immatrikulation, Semestereinschreibungen, Haupt- oder Nebenfachwechsel sind online über die Hauptseite der Universität vorzunehmen (http://www.uzh.ch/studies.html).


Wann muss man sich immatrikulieren?

Die im Vorlesungsverzeichnis der Universität Zürich oder auf der Homepage der Universität Zürich genannten Termine für die Anmeldung zur Immatrikulation sind unbedingt einzuhalten.

Praktika oder Urlaube (siehe Informationen zur Online-Einschreibung) sind rechtzeitig zu planen und die Immatrikulation mit reduzierter Pauschale über die Online-Einschreibung vorzunehmen.

Studierende müssen sich so lange an der Universität immatrikulieren, wie sie Leistungen der Universität beanspruchen. Dazu gehören insbesondere die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Inanspruchnahme von Beratung und Betreuung, die Benutzung von Bibliotheken, Sammlungen und der Informatikdienste sowie das Anmelden zu und das Absolvieren von Prüfungen.

Die Immatrikulationsdauer muss bei der Anmeldung zur Lizenziatsprüfung nachgewiesen werden.


Wie müssen sich Doktoranden immatrikulieren?

Doktoranden/innen haben sich während der ganzen Doktorandenzeit bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens zu immatrikulieren (mit reduzierter Kollegiengeldpauschale): http://www.students.uzh.ch/registration.html