Bestimmungen
Doktorat
Die Doktorate am Psychologischen Institut stehen im Einklang mit den allgemeinen Bestimmungen zu Doktoraten an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung), auf deren Grundlagen spezielle Regeln für das Doktoratsstudium in Psychologie entwickelt und von der Philosophischen Fakultät genehmigt wurden (Doktoratsordnung). Einzelheiten werden in der Wegleitung geregelt.
Die Kommission Doktorate empfiehlt dem Psychologischen Institut folgende Handlungsempfehlungen des Qualitätszirkels Promotion (Kontakt) für
und
Wissenschaftliche Integrität
Wahrhaftigkeit, Transparenz und Fairness bilden die Grundpfeiler wissenschaftlicher Arbeit und sind Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz von Wissenschaft und Forschung. Dennoch gibt es Fälle, in denen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstossen wird. Die Kontaktpersonen bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten sind in der Philosophischen Fakultät die jeweiligen Vertrauenspersonen.
Für weitere Informationen steht Doktorierenden des Psychologischen Institutes Dr. Maj-Britt Niemi, Leitung Doktorate, als Ansprechperson zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch die von der Erweiterten Universitätsleitung der Universität Zürich erlassene "Weisung
zum Verfahren beim Verdacht der Unlauterkeit in der Wissenschaft" (Kasten rechts).
Die folgenden Links und Dokumente bieten einen Überblick über Grundsätze und Richtlininen für eine gute wissenschaftliche Praxis, empfohlene Verfahrensregeln bei Verdacht auf wissenschaftliche Unlauterkeit sowie Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens:
The American Psychological Association's (APA) Ethical Principles of Psychologists and Code of Conduct
(vgl. auch den Überblick in: Publication Manual of the American Psychological Association, 6th edition 2010, S. 11-20.)
