Psychologisches Institut

Datenschutz und Datensicherheit

Allgemein

Datenschutz und Datensicherheit sind unsere Einstellung gegenüber sensibeln Informationen und unser Umgang mit den Dateien, die diese Informationen enthalten.

Definitionen

Datenschutz

… soll den Missbrauch unserer gesammelten Daten zu Lasten Dritter verhindern.
Klassisches Beispiel; die Patientendatenbank.

Datensicherheit

… soll den Verlust unserer gesammelten Daten verhindern, sei es gegen Diebstahl oder aufgrund technischer Defekte.
Klassisches Beispiel; eine defekte Festplatte oder das Ausspionieren von Forschungsergebnissen.

Beratung, Support

Die Zentrale IT bietet Unterstützung zu …

Backup

Nur wer seine Daten regelmässig auf zusätzliche Datenträger kopiert und sichert hat gewähr, dass bei einem technischen Zwischenfall kein Verlust eintritt. Wir erarbeiten gemeinsam eine wirkunsvolle und angepasste Backup-Politik.

Transport

Heikle und sensible Information verlassen hin und wieder das Gebäude, sei es auf einem Notebook, einer externen Festplatte oder einem USB-Stick. Wir zeigen Ihnen wie Sie diese Daten schützen, so dass auch bei einem physischen Verlust (Diebstahl, liegen lassen) kein zusätzlicher Schaden entsteht.

Zugriffspolitik/-technologie

Jeder Datenträger, der als Server übers Netz zugänglich ist, ist verletzlich. Wir zeigen Ihnen wie sie die Zugriffsrechte so einstellen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann aber der Auwand dazu unattraktiv hoch ist.

Gesamt-/Teillösungen

Wie sicher und regelkonform arbeitet eine Abteilung, eine Arbeitsgruppe? Mittels eines Audits können die einzelnen Prozesse sowie ihr Zusammenspiel auf ewtl. Schwachstellen überprüft und gemeinsam Lösungen und Korrekturvorschläge erarbeitet werden.

Zusätzliche Informationen, Fundstellen

Das Web ist eine reichhaltige Quelle an Informationen zum Thema. Vieles ist jedoch schwammig, nur schwer verständlich oder nicht für die UZH zutreffend.

Datenschutz bei Wikipedia

Bundesgesetz über den Datenschutz

Geistiges Eigentum und Datenschutz, Bundesverwaltung

Bei Unsicherheit lohnt sich eine Rückfrage beim Rechtsdienst UZH oder bei den zuständigen Datenschützern.

Bund

Kanton Zürich

Stadt Zürich

Öffentlichkeitsprinzip/IDG

Mit der neuen Kantonsverfassung wurde im Kanton Zürich auf den 1. Januar 2006 das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Es bedeuted, dass alles behördliche Handeln – mit einzelnen Ausnahmen – transparent und öffentlich zugänglich ist, und dass alle Interessierten Zugang zu den Informationen der kantonalen Behörden haben sollen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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