Bibliotheksordnung
Allgemeines
- Für Mäntel, Taschen etc. sind Schliessfächer vorhanden. Bitte Schloss mitbringen!
- Für verlorene und vergessene Gegenstände lehnt die Bibliothek jede Haftung ab.
- Es ist nicht gestattet, in den Büchern Markierungen anzubringen.
- Beschädigte oder vermisste Bücher müssen ersetzt oder bezahlt werden.
Ausleihbedingungen
- Ausleihberechtigt sind Studierende und Mitarbeiter der UZH, sowie der ETH Zürich und ihrer Institute, Privatpersonen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie öffentliche und private Institutionen.
- Mit dem Betreten der Bibliothek erkennen die Benutzerinnen und Benutzer diese Benutzungsordnung an.
- Die Benutzungsordnung kann im Internet eingesehen und ausgedruckt werden.
Ausleihfrist/Verlängerung/Rückruf
- Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Wenn keine Reservation vorliegt, wird die Frist stillschweigend zweimal um weitere 4 Wochen verlängert. Während dieser Verlängerungszeit können ausgeliehene Bücher jederzeit von der Bibliothek zurückgerufen werden.
- Nach Ablauf der 12 Wochen wird eine kostenlose Erinnerung / Rückruf (per E-Mail oder per Post) versandt.
- Die Benutzenden können die Leihfrist der ausgeliehenen Bücher bis zu 3 Mal selber online um je 4 Wochen verlängern; während dieser Zeit sind jederzeit Rückrufe möglich.
- Lexika und Zeitschriften, sowie Bestände, die mit "rotem Punkt" markiert sind, können nicht entliehen werden.
Gebühren für Fernleihe und Mahnungen
Bei Nichtbefolgen der Bibliotheksordnung kann die Benutzungsberechtigung entzogen werden.
