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Psychologisches Institut

Anerkennungsvereinbarung (AV)

Studienleistungen in Psychologie, die während eines Austauschsemesters an einer anderen Universität erbracht werden, können unter Umständen an das Psychologiestudium an der UZH angerechnet werden. Die Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen wird nach den Richtlinien der Philosophischen Fakultät vorgenommen. Die inhaltliche Prüfung und Genehmigung der Anrechnung erfolgt durch die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing.

Hinweis: In der Regel können nicht alle im Austausch absolvierten Studienleistungen angerechnet werden. Die Anrechenbarkeit der Module sollte deshalb nicht Ihr erstes Kriterium für die Modulwahl sein: Wählen Sie Ihre Module in erster Linie aus Interesse an den Inhalten, nicht jedes im Studienaustausch absolvierte Modul muss anrechenbar sein! 

Möchten Studierende sichergehen, dass ihre extern absolvierten Module ans Psychologiestudium an der UZH angerechnet werden können, müssen sie unbedingt schon vor dem Austauschsemester mit der Koordination BSc-/MSc-Studiengang des Psychologischen Instituts, Bereich Outgoing eine Anerkennungsvereinbarung (AV) verfassen. Liegt bei Antritt des Austausches noch keine AV vor, können die extern erbrachten Module in der Regel nicht angerechnet werden.

Weitere Informationen über die Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät unter Anerkennung von Studienleistungen.

Die folgende Übersicht zeigt das Vorgehen für die Anrechnung von Studienleistungen. Die einzelnen Schritte werden im Folgenden erläutert.

Übersicht über die Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen


Schritt 1: Studienplan zusammenstellen

Informieren Sie sich im Vorlesungs- bzw. Modulverzeichnis der Gastuniversität darüber, welche Module Sie während Ihres Austauschs absolvieren können und wollen. Stellen Sie sich einen Studienplan für das Austauschsemester zusammen.

Hinweis: Bereits bei der Wahl der Gastuniversität sollten Sie sich genau über das  Modulangebot der jeweiligen Institutionen informieren. Fragen zur Anrechnung von Modulen können schon während der Zielortwahl bei der Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Mobilität gestellt werden.


Schritt 2: Anerkennungsvereinbarung (AV) verfassen und festlegen

Melden Sie sich bezüglich der Anerkennungsvereinbarung (AV) bei der Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular. Schicken Sie bitte eine Auflistung der geplanten externen Module mit konkreten Anrechnungsvorschlägen inkl. dem Link (für jedes Modul) zum Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität. Wenn die Module anrechenbar und gebucht sind, wird die AV (i.d.R. elektronisch, d.h. im bilateralen E-Mailverkehr) durch die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing erstellt und unterschrieben. Die AV kann während des Austauschsemesters noch angepasst werden (siehe Schritt 3).

Achtung: Für das Psychologiestudium an der UZH können ausschliesslich Module aus dem Angebot eines Studienprogrammes der Psychologie angerechnet werden. Module aus dem Angebot anderer Studienprogramme (z.B. der Biologie oder der Wirtschaftswissenschaften) mit Inhalten aus der Psychologie können nicht angerechnet werden.


Schritt 3: Änderungen in der AV (optional)

Während des Auslandsaufenthalts können – falls nötig – noch Korrekturen in der AV beantragt werden. Für einen Antrag auf Anpassungen in der AV verwenden Sie ebenfalls das «Formular für die Anerkennungsvereinbarung». Schicken Sie Ihren Antrag per E-Mail an die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing. Der Antrag wird daraufhin geprüft, bestätigt (sofern in Ordnung) und von beiden Seiten unterzeichnet.


Schritt 4: Abschluss der AV und Anrechnung

Nach Rückkehr aus dem Austausch und Erhalt des «Transcript of Records» von der Gastuniversität (informieren Sie sich dazu bei der Fachkoordination Ihrer Gastuniversität) wird mit der Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing die definitive AV besprochen und die Anrechnung der extern erbrachten Studienleistungen abgeschlossen. Ohne Rückmeldung Ihrerseits werden alle Studienleistungen angerechnet. Im Anschluss wird die Verbuchung der extern absolvierten Studienleistungen durch das Studiendekanat vorgenommen.


Informationsstand: 21. August 2023